Service für Vergabestellen und Träger

Aus­schrei­bungs­tex­te für Wald­kin­der­gar­ten­wa­gen

Fertige Formulierungen für die Beschaffung von Waldkindergarten- und Betreuungswagen: eine vollständige Muster-Leistungsbeschreibung, die Liste der geforderten Nachweise und die passenden Eignungskriterien. Produktneutral formuliert und zum Übernehmen in Ihre Vergabeunterlagen.

52 Klauseln13 Kapitel33 NachweiseStand 09/2026

Produktneutral

Jede Anforderung ist als Funktion, Grenzwert oder Nachweis formuliert. Gleichwertige Lösungen sind ausdrücklich zugelassen.

Auf Normen gestützt

DGUV, ASR, Eurocode, EN 1090-1, HD 60364, GEG sowie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Nachweise. Die Quellen stehen am Ende der Seite.

Nachweise statt Versprechen

Für 33 Anforderungen ist benannt, welche Unterlage mit dem Angebot einzureichen ist. Das prüft sich am Schreibtisch.

Sofort übernehmbar

Jede Klausel lässt sich einzeln kopieren. Alle drei Dokumente stehen als PDF zum Download bereit.

Warum wir das bereitstellen

Eine Leistungsbeschreibung, die das Genehmigungsverfahren schon mitdenkt

Ein Waldkindergartenwagen ist kein Katalogartikel. Er muss beheizt und ganzjährig nutzbar sein, er trägt Schnee- und Windlasten am konkreten Standort, er wird von der Bauaufsicht eingeordnet, vom Unfallversicherungsträger begutachtet und in der Betriebserlaubnis der Einrichtung erfasst. Wer ihn beschafft, braucht am Ende Unterlagen, und zwar solche, die vor der Zuschlagserteilung vorliegen und nicht erst, wenn der Wagen schon steht.

Genau daran scheitern Beschaffungen regelmäßig. Ein Angebot nennt eine Dämmstoffdicke, aber keinen Bauteilnachweis. Ein Wagen wird geliefert, und der Standsicherheitsnachweis bezieht sich auf einen Typ statt auf den Aufstellort. Die folgenden Texte sind so gebaut, dass diese Lücken im Verfahren sichtbar werden und nicht danach.

Sie dürfen die Formulierungen frei verwenden, kürzen und anpassen. Die Verantwortung für die Vergabeunterlagen bleibt bei Ihnen als Auftraggeber. Wir stellen den Entwurf, nicht das Verfahren.

Was im Paket steckt

Kapitel
13, davon ein optionaler Block mit Mindestmaßen
Klauseln
52
Nachweise
33 benannte Unterlagen
Normbezüge
DGUV, ASR, Eurocode, EN 1090-1, HD 60364, GEG, § 48b EStG
Format
PDF
Kosten
keine

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Drei Dokumente als PDF

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Muster-Leistungsbeschreibung, komplett

13 Kapitel, 52 Klauseln mit Anforderung und, wo nötig, der geforderten Unterlage. Dazu ein optionaler Block mit konstruktiven Mindestmaßen und die Quellen der Normverweise.

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Nachweisliste zur Angebotswertung

Prüfraster mit allen 33 Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, getrennt nach Leistungs- und Eignungsebene. Zum Abhaken bei der Öffnung und formalen Prüfung.

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Eignungskriterien, Textbaustein

Referenzen, Erfahrung mit Genehmigungsverfahren, Versicherungsschutz sowie die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Nachweise. Formuliert für die Eignungsprüfung, nicht für die Leistungsbeschreibung.

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Textbausteine

Die Leistungsbeschreibung, Klausel für Klausel

Jede Klausel besteht aus der Anforderung und, wo sinnvoll, der Unterlage, die der Bieter mit dem Angebot einzureichen hat. Über die Schaltfläche neben jedem Titel übernehmen Sie den Text einzeln in Ihr Dokument.

Vor dem Versand ergänzen

Bitte ergänzen Sie die Angaben zum Aufstellort: Gemeinde, Schnee- und Windlastzone, Geländehöhe, Baugrundverhältnisse, vorgesehene Altersgruppe der Kinder sowie die Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser. Ohne diese Angaben kann der unter 2.1 geforderte standortbezogene Standsicherheitsnachweis von keinem Bieter mit dem Angebot vorgelegt werden. Die Nummerierung dient als Arbeitsgliederung und ist an die eigene Systematik anzupassen.

1Fahrgestell und Ortsveränderlichkeit4 Klauseln
1.1

Fahrgestell

Der Wagen ist auf einem fabrikneuen, zweiachsigen Stahlfahrgestell mit einer Gesamthöhe von etwa 75 cm und Korrosionsschutz durch Verzinkung aufzubauen. Vorzusehen sind luftgefüllte Reifen auf Stahlfelgen sowie eine Lenkachse (Drehschemel) mit abnehmbarer Deichsel und genormter Zugöse nach DIN. Gebrauchte oder aufgearbeitete Fahrgestelle sind nicht zugelassen.

Nachweis mit dem AngebotHerstellerbescheinigung des Fahrgestells mit Angabe des Korrosionsschutzverfahrens.

1.2

Ortsveränderlichkeit

Der Wagen muss ohne Demontage tragender Bauteile und ohne Kranhilfe umsetzbar sein. Dazu sind eine lenkbare Vorderachse sowie eine abnehmbare Deichsel mit genormter Zugöse vorzusehen. Der Wagen ist so auszuführen, dass er baurechtlich als ortsveränderliche Anlage einzuordnen ist; die dafür maßgeblichen Eigenschaften sind im Angebot darzustellen.

Nachweis mit dem AngebotKurze technische Darstellung der Umsetzbarkeit, Angabe der Zugösennorm.

1.3

Aufstellung und Standsicherheit im Betrieb

Der Wagen ist mit höhenverstellbaren Stützen auszurüsten, die einen Ausgleich von Geländeunebenheiten ohne Unterbau aus losem Material ermöglichen. Die Stützen sind so auszubilden, dass sie im abgestellten Zustand die Radlast vollständig aufnehmen können.

1.4

Unterlaufschutz

Der Bereich zwischen Fahrgestellunterkante und Gelände ist allseitig so zu verschließen, dass Kinder nicht unter den Wagen gelangen können. Die Ausführung muss belüftet und für Wartungszwecke zugänglich bleiben.

2Tragwerk und Standsicherheit4 Klauseln
2.1

Standsicherheitsnachweis

Für den Wagen ist ein prüffähiger Standsicherheitsnachweis vorzulegen, der die Schneelastzone und die Windlastzone des konkreten Aufstellorts nach DIN EN 1991-1-3 und DIN EN 1991-1-4 einschließlich der Geländehöhe berücksichtigt. Der Nachweis ist von einem Tragwerksplaner mit entsprechender Bauvorlageberechtigung aufzustellen. Der Auftraggeber stellt hierfür mit den Vergabeunterlagen die Angaben zum Aufstellort zur Verfügung: Gemeinde und Geländehöhe über NN, Schneelastzone und Windlastzone, Lage und Umgebungsbebauung des Standorts sowie die bekannten Baugrundverhältnisse einschließlich vorhandener Bodengutachten.

Nachweis mit dem AngebotStandsicherheitsnachweis in prüffähiger Form, bezogen auf den benannten Aufstellort. Die Kosten des Nachweises sind im Angebotspreis enthalten.

2.1a

Baurechtliche Einordnung

Der Auftraggeber gibt in den Vergabeunterlagen vor, ob der Wagen baurechtlich als ortsveränderliche Anlage oder als ortsfeste bauliche Anlage errichtet wird. Maßgeblich ist die Vorgabe der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise die erteilte Baugenehmigung; die Einordnung ist keine Entscheidung des Bieters. Der Standsicherheitsnachweis nach Nummer 2.1 ist entsprechend dieser Vorgabe auszulegen. Maßnahmen, die sich erst aus einer späteren Einordnung als ortsfeste bauliche Anlage ergeben — insbesondere Ballastierung, Endquerrahmen und Gründung —, sind im Angebotspreis nicht enthalten und werden gesondert vergütet.

2.2

Tragende Stahlbauteile

Für tragende Bauteile aus Stahl ist die Konformität nach EN 1090-1 nachzuweisen.

Nachweis mit dem AngebotKonformitätsnachweis nach EN 1090-1 oder gleichwertiger Nachweis.

2.3

Holzkonstruktion

Die tragende Holzkonstruktion ist in Holzrahmenbauweise auszuführen. Es ist ausschließlich Holz aus nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft zu verwenden.

Nachweis mit dem AngebotNachweis der nachhaltigen Herkunft des verwendeten Holzes, etwa durch FSC- oder PEFC-Zertifikat des Materials oder einen gleichwertigen Beleg.

3Gebäudehülle und Bauphysik6 Klauseln
3.1

Wärmeschutz

Der Wärmedurchgangskoeffizient beträgt für die Außenwand höchstens 0,41 W/(m²K), für Boden und Dach jeweils höchstens 0,41 W/(m²K). Es ist der Bauteilnachweis als Herstellerkonformitätserklärung vorzulegen.

Nachweis mit dem AngebotBauteilnachweis als Herstellerkonformitätserklärung, getrennt für Außenwand, Boden und Dach.

3.2

Feuchteschutz

Der Wandaufbau ist bauphysikalisch so auszubilden, dass Tauwasserausfall im Querschnitt ausgeschlossen ist. Die dafür erforderliche Schichtenfolge einschließlich der luftdichtenden und feuchtevariablen Ebene ist darzustellen.

Nachweis mit dem AngebotSchichtenaufbau mit Angabe der sd-Werte.

3.3

Außenverkleidung

Die Außenverkleidung ist aus Vollholz auszuführen, dessen natürliche Dauerhaftigkeit gegen Pilzbefall mindestens der Klasse 3 nach DIN EN 350 entspricht. Plattenwerkstoffe und Verbundmaterialien sind nicht zugelassen.

Nachweis mit dem AngebotAngabe der Holzart und der Dauerhaftigkeitsklasse.

3.4

Dachdeckung

Die Dachdeckung ist als Metalldeckung in Stehfalztechnik auszuführen. Das Material muss ohne Beschichtungserneuerung eine Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren erwarten lassen und an Schnittkanten und Durchdringungen korrosionsfrei bleiben. Eine Dachentwässerung ist vorzusehen.

Nachweis mit dem AngebotAngabe von Material und Legierung sowie Herstellerangabe zur Nutzungsdauer.

3.5

Konstruktiver Wetterschutz

Längsseitige Fenster und Türen sind durch auskragende Bauteile oder Abdeckungen dauerhaft gegen Schlagregen zu schützen.

3.6

Innenverkleidung

Die raumseitige Verkleidung von Wänden und Decke ist vollflächig aus Vollholz auszuführen. Holzwerkstoffplatten — insbesondere Sperrholz, OSB, Span- und MDF-Platten — sind im Aufenthaltsbereich nicht zugelassen, auch nicht beschichtet oder furniert. Maßgeblich ist, dass die raumumschließenden Oberflächen frei von formaldehydabspaltenden Bindemitteln sind.

Nachweis mit dem AngebotMaterialaufstellung der raumseitigen Oberflächen mit Angabe der Holzart.

4Fenster, Türen und Fluchtwege4 Klauseln
4.1

Verglasung

Sämtliche Verglasungen in für Kinder erreichbarer Höhe sind beidseitig als Verbund-Sicherheitsglas in Mehrscheiben-Isolierverglasung auszuführen; einfaches Einscheiben-Sicherheitsglas ist auf keiner Scheibenebene zugelassen. Der Gesamtaufbau des Glaspakets beträgt mindestens 24 mm.

Nachweis mit dem AngebotDatenblatt der Verglasung mit Angabe des Gesamtaufbaus in Millimetern.

4.2

Fenster und Fensterläden

Fenster sind aus Vollholz herzustellen und abschließbar auszuführen. Vorzusehen sind Fensterläden aus Vollholz, die von innen verschlossen werden können. Die Läden müssen ohne Werkzeug und ohne Besteigen von Einrichtungsgegenständen bedienbar sein.

4.3

Zweiter Rettungsweg

Es ist eine zweite, nach außen aufschlagende Tür als Rettungsweg vorzusehen. Die lichte Durchgangsbreite beträgt mindestens 90 cm. Die Tür ist mit einem Panikschloss auszustatten, das ohne Schlüssel und ohne vorherige Betätigung weiterer Bauteile geöffnet werden kann. Der zugehörige Austritt ist mit einem umwehrten Podest und einer Treppe auszubilden.

Nachweis mit dem AngebotDarstellung des Rettungswegkonzepts.

4.4

Fingerschutz

An allen Türen sind die Schließkanten auf der Band- und auf der Schlossseite so auszubilden, dass ein Einklemmen von Kinderfingern ausgeschlossen ist.

5Treppen, Geländer und Absturzsicherung3 Klauseln
5.1

Treppen und Stufen

Treppen und Stufen sind nach ASR A1.8 auszubilden. Die Trittflächen müssen mindestens die Bewertungsgruppe R10 nach DIN 51130 aufweisen und auch bei Nässe, Laub und Frost begehbar bleiben.

Nachweis mit dem AngebotPrüfnachweis der Rutschhemmung.

5.2

Umwehrungen

Umwehrungen an Terrassen, Podesten und Treppen sind mindestens 1,00 m hoch auszuführen. Die lichte Weite zwischen Füllelementen beträgt höchstens 8,5 cm. Waagerechte Elemente, die zum Besteigen anregen, sind unzulässig.

5.3

Handläufe

An Treppen sind zwei Handläufe in unterschiedlichen Höhen anzuordnen, jeweils für Kinder und für Erwachsene greifbar. Die Handläufe sind rund oder gerundet auszuführen und dürfen keine Fangstellen für Kleidung oder Schnüre aufweisen.

6Oberflächen, Materialien und Wohngesundheit3 Klauseln
6.1

Beschichtungen

Alle für Kinder erreichbaren Oberflächen sind mit Beschichtungen zu behandeln, die die Anforderungen an die Migration von Elementen nach DIN EN 71-3 einhalten. Die Oberflächen sind so zu versiegeln, dass Splitterbildung ausgeschlossen ist.

6.2

Kanten

Zugängliche Kanten und Ecken sind gerundet oder gefast auszuführen; scharfe Kanten, Spitzen und Quetschstellen sind auszuschließen.

6.3

Bodenbelag

Der Bodenbelag ist als elastischer Belag auf Basis nachwachsender Rohstoffe, beispielsweise Linoleum, auszuführen und mit dem Umweltzeichen Blauer Engel oder einem gleichwertigen anerkannten Umweltzeichen zu belegen. Weichmacherhaltige Beläge auf PVC- und Vinylbasis sind nicht zugelassen. Die Rutschhemmung beträgt mindestens R9.

Nachweis mit dem AngebotUmweltzeichen sowie Prüfnachweis der Rutschhemmung.

7Elektrotechnik5 Klauseln
7.1

Errichtung

Die elektrische Anlage ist nach der Normenreihe HD 60364 (in Deutschland umgesetzt als DIN VDE 0100) zu errichten. Sämtliche Endstromkreise sind über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen abzusichern.

Nachweis mit dem AngebotErstprüfprotokoll nach HD 60364-6 (entsprechend DIN VDE 0100-600) mit Angabe der eingesetzten Schutzeinrichtungen. Prüfprotokolle nach der Fassung eines anderen Mitgliedstaates, die dieselbe europäische Harmonisierungsnorm umsetzt, werden als gleichwertig anerkannt.

7.2

Fehlerlichtbogenschutz

Da der Wagen überwiegend aus brennbaren Baustoffen besteht und dem Aufenthalt und Ruhen von Kindern dient, sind die Endstromkreise nach HD 60364-4-42 (entsprechend DIN VDE 0100-420) zusätzlich durch Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD) nach EN 62606 zu schützen.

Nachweis mit dem AngebotNachweis im Erstprüfprotokoll, Datenblatt der eingesetzten Schutzeinrichtungen.

7.3

Leitungsführung

Leitungen sind vollständig verdeckt innerhalb der Konstruktion zu führen. Auf Putz oder in Kabelkanälen geführte Leitungen sind im Aufenthaltsbereich nicht zulässig.

7.4

Steckdosen

Alle Steckdosen im Aufenthaltsbereich sind mit erhöhtem Berührungsschutz auszuführen.

7.5

Warnmelder

Im Aufenthaltsbereich ist mindestens ein Rauchwarnmelder nach EN 14604 zu installieren; Einbau, Betrieb und Instandhaltung richten sich nach DIN 14676 oder einer gleichwertigen Regel. Bei Einsatz einer Feuerstätte für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe ist zusätzlich ein Kohlenmonoxid-Warnmelder nach EN 50291 vorzusehen.

Nachweis mit dem AngebotDatenblätter der Melder.

8Beheizung und Raumluft2 Klauseln
8.1

Beheizung

Der Wagen ist so zu beheizen, dass bei Außentemperaturen der Klimaregion des Aufstellorts eine Raumtemperatur von mindestens 20 °C erreicht wird. Das Heizsystem ist im Betrieb für pädagogisches Personal ohne besondere Qualifikation sicher bedienbar auszuführen.

Nachweis mit dem AngebotAngabe der Heizlast und des gewählten Systems.

8.2

Lüftung und Luftqualität

Für die vorgesehene Belegung ist ein Lüftungskonzept vorzulegen, das die Einhaltung einer Kohlendioxidkonzentration von 1.000 ppm im Mittel während der Belegungszeit plausibel macht. Mindestens ist eine dauerhaft installierte Anzeige der Kohlendioxidkonzentration vorzusehen.

Nachweis mit dem AngebotLüftungskonzept mit Angabe der zugrunde gelegten Belegungszahl.

9Nachweise, Dokumentation und Übergabe3 Klauseln
9.1

Übergabedokumentation

Bei Übergabe ist eine vollständige Dokumentation zu liefern, die mindestens umfasst: Standsicherheitsnachweis, Erstprüfprotokoll der elektrischen Anlage, Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnungen aller kennzeichnungspflichtigen Bauprodukte, Datenblätter der verwendeten Materialien und Beschichtungen, Bedienungs- und Wartungsanleitung sowie einen Wartungsplan.

9.2

Unterstützung im Genehmigungsverfahren

Der Auftragnehmer stellt die vertraglich vereinbarten Unterlagen für das bauaufsichtliche Verfahren und für die Betriebserlaubnis bereit und beantwortet Rückfragen der Bauaufsicht und des Unfallversicherungsträgers innerhalb von fünf Werktagen. Darüber hinausgehende Unterlagen, insbesondere solche Dritter, sind gesondert zu beauftragen.

Nachweis mit dem AngebotErklärung des Bieters.

9.3

Gewährleistung und Ersatzteile

Die Gewährleistungsfrist beträgt für die Konstruktion fünf Jahre. Der Auftragnehmer sichert die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für mindestens zehn Jahre ab Übergabe zu.

Nachweis mit dem AngebotErklärung des Bieters.

10Ausführungsfristen, Service und Besichtigung3 Klauseln
10.1

Lieferzeit und Abgrenzung der Leistung

Die Lieferung erfolgt spätestens sechzehn Wochen nach Auftragserteilung frei Verwendungsstelle auf dem vom Auftraggeber benannten Grundstück. Das Abladen und das Aufstellen am endgültigen Standort obliegen dem Auftraggeber; er stellt hierfür eine befestigte und tragfähige Zufahrt sowie zum vereinbarten Termin das erforderliche Hebezeug und Personal bereit. Der Auftragnehmer teilt Gewicht, Abmessungen und Anschlagpunkte rechtzeitig mit und begleitet den Aufstellvorgang fachlich. Bei Überschreitung der Lieferfrist wird eine Vertragsstrafe je angefangener Woche vereinbart. Der Bieter bestätigt die Frist verbindlich im Angebot.

Nachweis mit dem AngebotVerbindliche Erklärung zur Lieferzeit.

10.2

Serviceerreichbarkeit

Der Auftragnehmer sichert zu, im Gewährleistungsfall innerhalb von fünf Werktagen nach Meldung mit eigenem oder beauftragtem Personal vor Ort tätig zu werden. Die Zusage gilt bundesweit.

Nachweis mit dem AngebotErklärung des Bieters mit Darstellung der Serviceorganisation.

10.3

Besichtigung eines Referenzobjekts im Betrieb

Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen bereits ausgelieferten, im laufenden Betrieb befindlichen Wagen desselben Bautyps zu besichtigen. Der Bieter benennt hierfür im Angebot mindestens zwei Referenzstandorte innerhalb eines Umkreises von 150 Kilometern um den Aufstellort, jeweils mit Betreiber und Ansprechperson, und ermöglicht den Termin innerhalb von zehn Werktagen nach Aufforderung. Bei der Besichtigung sind der Aufbau der Außenwand im Originalquerschnitt, die raumseitige Verkleidung und der Bodenbelag vorzuführen. Die Besichtigung erfolgt ohne gesonderte Vergütung.

Nachweis mit dem AngebotBenennung von mindestens zwei Besichtigungsstandorten mit Betreiber und Ansprechperson im Angebot.

10aEignung des Bieters3 Klauseln

Hinweis: In die Eignungsprüfung übernehmen.

10a.1

Referenzen vergleichbarer Leistungen

Der Bieter weist mindestens drei vergleichbare Lieferungen aus den letzten drei Jahren nach, davon mindestens zwei an öffentliche Auftraggeber oder an Träger der freien Jugendhilfe. Als vergleichbar gilt die Lieferung eines beheizten, ganzjährig für die Kinderbetreuung genutzten mobilen Aufenthaltsgebäudes. Mindestens eine der benannten Referenzen muss seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen im ganzjährigen Betrieb stehen. Je Referenz sind Auftraggeber, Lieferjahr, Auftragswert sowie eine Ansprechperson mit Telefonnummer anzugeben. Anzugeben sind ausschließlich dienstliche Kontaktdaten. Der Auftraggeber behält sich vor, bei den benannten Ansprechpersonen Rückfragen zur Ausführung zu stellen; der Bieter stellt sicher, dass die benannte Person über die Nennung und deren Zweck informiert ist.

Nachweis mit dem AngebotReferenzliste nach vorstehenden Angaben.

10a.2

Erfahrung mit Genehmigungs- und Abnahmeverfahren

Der Bieter stellt anhand von mindestens zwei abgeschlossenen Vorgängen dar, dass er Erfahrung in der Begleitung bauaufsichtlicher Verfahren für ortsveränderliche Aufenthaltsgebäude besitzt. Darzustellen sind je Vorgang die beteiligte Behörde oder Stelle — Bauaufsicht, Prüfstatiker beziehungsweise Prüfingenieur oder Unfallversicherungsträger —, der Gegenstand der Prüfung und das Ergebnis. Eine allgemeine Zusicherung genügt nicht.

Nachweis mit dem AngebotKurzdarstellung von mindestens zwei Vorgängen auf höchstens einer Seite.

10a.3

Versicherungsschutz und Leistungsfähigkeit

Der Bieter legt den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme vor, die dem Auftragswert angemessen ist und Personen- und Sachschäden umfasst. Ergänzend gibt er an, wie viele Einheiten der angebotenen Art er in den letzten drei Jahren jährlich ausgeliefert hat.

Nachweis mit dem AngebotVersicherungsnachweis sowie Angabe der Stückzahlen.

10bSteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Nachweise6 Klauseln

Hinweis: In die Eignungsprüfung übernehmen.

10b.1

Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen

Der Bieter legt eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b des Einkommensteuergesetzes vor. Die Bescheinigung muss am Tag der Angebotsabgabe gültig sein und den gesamten Ausführungszeitraum abdecken; läuft sie vorher ab, ist die Folgebescheinigung unaufgefordert nachzureichen. Legt der Bieter keine gültige Bescheinigung vor, behält der Auftraggeber den Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent des Rechnungsbetrages einschließlich Umsatzsteuer ein und führt ihn an das Finanzamt ab.

Nachweis mit dem AngebotKopie der Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG mit Angabe der Geltungsdauer und der ausstellenden Finanzbehörde.

10b.2

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts

Der Bieter legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts vor, aus der hervorgeht, dass Steuern und steuerliche Nebenleistungen ordnungsgemäß entrichtet werden. Die Bescheinigung darf bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate sein.

Nachweis mit dem AngebotUnbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, nicht älter als drei Monate.

10b.3

Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen

Der Bieter legt Unbedenklichkeitsbescheinigungen sämtlicher Krankenkassen vor, die für ihn als Einzugsstelle tätig sind — also jeder Kasse, bei der Arbeitnehmer des Bieters versichert sind. Aus den Bescheinigungen muss hervorgehen, dass die Gesamtsozialversicherungsbeiträge zum Zeitpunkt der Ausstellung und in den sechs Monaten davor ordnungsgemäß abgeführt worden sind. Die Bescheinigungen dürfen bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate sein. Beschäftigt der Bieter keine Arbeitnehmer, ist dies zu erklären.

Nachweis mit dem AngebotUnbedenklichkeitsbescheinigungen aller beteiligten Einzugsstellen, jeweils nicht älter als drei Monate, oder Erklärung über das Nichtbestehen von Beschäftigungsverhältnissen.

10b.4

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

Der Bieter legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Unfallversicherungsträgers vor, aus der die Mitgliedschaft und die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge hervorgehen. Die Bescheinigung darf bei Angebotsabgabe nicht älter als zwölf Monate sein.

Nachweis mit dem AngebotUnbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.

10b.5

Eintragung und Registerauskünfte

Der Bieter legt einen Auszug aus dem Handels-, Berufs- oder Vereinsregister vor, der bei Angebotsabgabe nicht älter als zwölf Monate ist; besteht keine Eintragungspflicht, ist die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Der Auftraggeber holt darüber hinaus eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung sowie — ab einem Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer — eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes ein.

Nachweis mit dem AngebotRegisterauszug oder Gewerbeanmeldung. Die Registerauskünfte holt der Auftraggeber selbst ein; sie sind vom Bieter nicht beizubringen.

10b.6

Eigenerklärungen

Der Bieter gibt folgende Eigenerklärungen ab: zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen; zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes einschließlich der Verpflichtung eingesetzter Nachunternehmer; zum Nichtvorliegen eines Russlandbezuges im Sinne des Artikels 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014; sowie zur Einhaltung der einschlägigen tarif- und arbeitsrechtlichen Mindestbedingungen nach dem jeweils anwendbaren Tariftreuerecht des Bundes oder des Landes. Setzt der Bieter Nachunternehmer ein oder stützt er sich auf die Kapazitäten Dritter, sind die Erklärungen auch für diese vorzulegen.

Nachweis mit dem AngebotUnterschriebene Eigenerklärungen auf den Formblättern des Auftraggebers.

11Konstruktive Mindestmaße6 Klauseln

Hinweis: Optionaler Block.

Dieses Kapitel ist optional. Es konkretisiert die vorstehenden funktionalen Anforderungen durch Maßangaben. Abweichungen sind zulässig, soweit der Bieter die Gleichwertigkeit der Ausführung nachweist. Der Auftraggeber sollte vor der Verwendung prüfen, ob die Maßangaben für seinen Bedarf erforderlich sind; funktionale Anforderungen sind ihnen grundsätzlich vorzuziehen.

11.1

Wandaufbau

Der Gesamtaufbau der Außenwand beträgt mindestens 130 mm. Die Dämmebene ist mit mindestens 80 mm nichtbrennbarem Dämmstoff auszuführen. Die Außenschale besteht aus mindestens 19 mm Vollholz-Profilschalung.

11.2

Boden und Decke

Boden und Decke sind jeweils mit mindestens 120 mm Dämmstoff auszuführen. Der Bodenaufbau ist so auszubilden, dass er dauerhaft begehbar und punktlastfähig bleibt.

11.3

Türen

Außentüren sind als Vollholztüren mit einer Blattstärke von mindestens 68 mm auszuführen. Die lichte Durchgangsbreite der Haupttür beträgt mindestens 90 cm, die der Nottür ebenfalls mindestens 90 cm.

11.4

Verglasung

Das Glaspaket weist einen Gesamtaufbau von mindestens 24 mm auf und ist auf beiden Scheibenebenen als Verbund-Sicherheitsglas auszuführen.

11.5

Umwehrung und Treppe

Umwehrungen sind mindestens 100 cm hoch auszuführen, die lichte Weite zwischen Füllelementen beträgt höchstens 8,5 cm. Treppen sind mit Stufenhöhen nach ASR A1.8 auszubilden; zwei Handläufe in unterschiedlichen Höhen sind vorzusehen.

11.6

Podest

Der Austritt der Nottür ist mit einem umwehrten Podest von mindestens 150 × 150 cm Grundfläche auszubilden.

Zur Angebotswertung

Diese Unterlagen gehören ins Angebot

Eine Anforderung wirkt erst, wenn ihr Nachweis mit dem Angebot einzureichen ist. Die Aufstellung fasst alle 33 geforderten Unterlagen zusammen, als Prüfraster für die Öffnung und die formale Wertung. Sie ist nach den beiden Ebenen getrennt, die vergaberechtlich auseinandergehalten werden müssen: Was der Wagen mitbringen muss, gehört in die Leistungsbeschreibung; was das Unternehmen mitbringen muss, in die Eignungsprüfung.

Zum Wagen, Leistungsebene 24 Unterlagen

KlauselAnforderungMit dem Angebot einzureichen
1.1FahrgestellHerstellerbescheinigung des Fahrgestells mit Angabe des Korrosionsschutzverfahrens.
1.2OrtsveränderlichkeitKurze technische Darstellung der Umsetzbarkeit, Angabe der Zugösennorm.
2.1StandsicherheitsnachweisStandsicherheitsnachweis in prüffähiger Form, bezogen auf den benannten Aufstellort. Die Kosten des Nachweises sind im Angebotspreis enthalten.
2.2Tragende StahlbauteileKonformitätsnachweis nach EN 1090-1 oder gleichwertiger Nachweis.
2.3HolzkonstruktionNachweis der nachhaltigen Herkunft des verwendeten Holzes, etwa durch FSC- oder PEFC-Zertifikat des Materials oder einen gleichwertigen Beleg.
3.1WärmeschutzBauteilnachweis als Herstellerkonformitätserklärung, getrennt für Außenwand, Boden und Dach.
3.2FeuchteschutzSchichtenaufbau mit Angabe der sd-Werte.
3.3AußenverkleidungAngabe der Holzart und der Dauerhaftigkeitsklasse.
3.4DachdeckungAngabe von Material und Legierung sowie Herstellerangabe zur Nutzungsdauer.
3.6InnenverkleidungMaterialaufstellung der raumseitigen Oberflächen mit Angabe der Holzart.
4.1VerglasungDatenblatt der Verglasung mit Angabe des Gesamtaufbaus in Millimetern.
4.3Zweiter RettungswegDarstellung des Rettungswegkonzepts.
5.1Treppen und StufenPrüfnachweis der Rutschhemmung.
6.3BodenbelagUmweltzeichen sowie Prüfnachweis der Rutschhemmung.
7.1ErrichtungErstprüfprotokoll nach HD 60364-6 (entsprechend DIN VDE 0100-600) mit Angabe der eingesetzten Schutzeinrichtungen. Prüfprotokolle nach der Fassung eines anderen Mitgliedstaates, die dieselbe europäische Harmonisierungsnorm umsetzt, werden als gleichwertig anerkannt.
7.2FehlerlichtbogenschutzNachweis im Erstprüfprotokoll, Datenblatt der eingesetzten Schutzeinrichtungen.
7.5WarnmelderDatenblätter der Melder.
8.1BeheizungAngabe der Heizlast und des gewählten Systems.
8.2Lüftung und LuftqualitätLüftungskonzept mit Angabe der zugrunde gelegten Belegungszahl.
9.2Unterstützung im GenehmigungsverfahrenErklärung des Bieters.
9.3Gewährleistung und ErsatzteileErklärung des Bieters.
10.1Lieferzeit und Abgrenzung der LeistungVerbindliche Erklärung zur Lieferzeit.
10.2ServiceerreichbarkeitErklärung des Bieters mit Darstellung der Serviceorganisation.
10.3Besichtigung eines Referenzobjekts im BetriebBenennung von mindestens zwei Besichtigungsstandorten mit Betreiber und Ansprechperson im Angebot.

Zum Unternehmen, Eignungsebene 9 Unterlagen

Diese Unterlagen betreffen den Bieter, nicht den Wagen. Sie gehören in die Eignungsprüfung nach § 122 GWB und §§ 42 ff. VgV, nicht in die Leistungsbeschreibung.

KlauselAnforderungMit dem Angebot einzureichen
10a.1Referenzen vergleichbarer LeistungenReferenzliste nach vorstehenden Angaben.
10a.2Erfahrung mit Genehmigungs- und AbnahmeverfahrenKurzdarstellung von mindestens zwei Vorgängen auf höchstens einer Seite.
10a.3Versicherungsschutz und LeistungsfähigkeitVersicherungsnachweis sowie Angabe der Stückzahlen.
10b.1Freistellungsbescheinigung für BauleistungenKopie der Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG mit Angabe der Geltungsdauer und der ausstellenden Finanzbehörde.
10b.2Unbedenklichkeitsbescheinigung des FinanzamtsUnbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, nicht älter als drei Monate.
10b.3Unbedenklichkeitsbescheinigungen der KrankenkassenUnbedenklichkeitsbescheinigungen aller beteiligten Einzugsstellen, jeweils nicht älter als drei Monate, oder Erklärung über das Nichtbestehen von Beschäftigungsverhältnissen.
10b.4Unbedenklichkeitsbescheinigung der BerufsgenossenschaftUnbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
10b.5Eintragung und RegisterauskünfteRegisterauszug oder Gewerbeanmeldung. Die Registerauskünfte holt der Auftraggeber selbst ein; sie sind vom Bieter nicht beizubringen.
10b.6EigenerklärungenUnterschriebene Eigenerklärungen auf den Formblättern des Auftraggebers.

Hinweis zur Produktneutralität

Alle Anforderungen sind als Funktion, Grenzwert oder Nachweis formuliert und nennen kein Fabrikat. Wo eine Norm, eine Klasse oder ein Zahlenwert genannt ist, sind gleichwertige Lösungen zugelassen; die Gleichwertigkeit weist der Bieter nach. Soweit auf deutsche Normen verwiesen wird, gelten die Umsetzungen derselben europäischen Harmonisierungsnorm in anderen Mitgliedstaaten als gleichwertig.

Anforderungen an das Unternehmen (Referenzen, Erfahrung, Versicherungsschutz sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Nachweise) stehen in eigenen Kapiteln. Sie gehören in die Eignungsprüfung und nicht in die Leistungsbeschreibung.

Häufige Fragen

Fragen von Vergabestellen

Dürfen wir die Ausschreibungstexte frei verwenden?

Ja. Sie dürfen die Formulierungen frei verwenden, kürzen und an Ihr Verfahren anpassen. Es fallen keine Kosten an. Die Verantwortung für die Vergabeunterlagen bleibt beim Auftraggeber; die Texte sind eine unverbindliche Formulierungshilfe und ersetzen keine Rechtsberatung.

Sind die Texte produktneutral?

Ja. Alle Anforderungen sind als Funktion, Grenzwert oder Nachweis formuliert und nennen kein Fabrikat. Wo eine Norm, eine Klasse oder ein Zahlenwert genannt ist, sind gleichwertige Lösungen zugelassen; die Gleichwertigkeit weist der Bieter nach.

Welche Angaben müssen wir vor dem Versand ergänzen?

Die Angaben zum Aufstellort: Gemeinde, Schnee- und Windlastzone, Geländehöhe, Baugrundverhältnisse, vorgesehene Altersgruppe der Kinder sowie die Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser. Ohne diese Angaben kann kein Bieter den standortbezogenen Standsicherheitsnachweis mit dem Angebot vorlegen.

Was gehört in die Eignungsprüfung statt in die Leistungsbeschreibung?

Referenzen, Erfahrung mit Genehmigungs- und Abnahmeverfahren, Versicherungsschutz sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Nachweise. Sie sind Eignungskriterien nach § 122 GWB und §§ 42 ff. VgV und stehen deshalb in eigenen Kapiteln (10a und 10b) und im Textbaustein Eignungskriterien.

Welche Unterlagen müssen Bieter mit dem Angebot einreichen?

Die Nachweisliste zur Angebotswertung führt alle 33 Unterlagen auf: 24 zum Wagen, zum Beispiel den standortbezogenen Standsicherheitsnachweis und das Erstprüfprotokoll der Elektroinstallation, und 9 zum Unternehmen, zum Beispiel Referenzen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

Quellen

Quellen der Normverweise

  • § 31 Abs. 6 VgV, § 7 EU Abs. 2 VOB/A, § 122 GWB und §§ 42 ff. VgV — Leistungsbeschreibung, Produktneutralität, Eignungskriterien; §§ 123 und 124 GWB — Ausschlussgründe
  • DGUV Vorschrift 82 und DGUV Regel 102-602 „Branche Kindertageseinrichtung“ sowie ASR A2.1 — Umwehrungen mindestens 1,00 m, Öffnungsweite höchstens 11 cm, bei Betreuung von Kindern unter drei Jahren 8,9 cm
  • ASR A1.5 und A1.8 — Fußböden, Verkehrswege, Treppen; DIN 51130 — Bewertung der Rutschhemmung
  • HD 60364-4-41, -4-42, -5-53 und -6 (in Deutschland DIN VDE 0100-410, -420, -530 und -600) — Errichtung, Schutz gegen thermische Auswirkungen, Schutzeinrichtungen, Erstprüfung; EN 61008 und EN 61009 — Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen; EN 62606 — Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen
  • DIN EN 71-3 — Migration bestimmter Elemente; EN 14604 — Rauchwarnmelder (Produktnorm), DIN 14676 — Einbau und Betrieb; EN 50291 — Kohlenmonoxid-Warnmelder
  • AgBB-Schema des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten — Emissionsprüfung von Innenraumoberflächen und Bodenbelägen
  • DIN EN 1991-1-3 und -1-4 — Schnee- und Windlasten; DIN EN 1090-1 und Verordnung (EU) Nr. 305/2011 — Stahltragwerke und Bauproduktenverordnung
  • DIN EN ISO 6946 — Wärmedurchgangskoeffizient; DIN EN 350 — Dauerhaftigkeit von Holz; DIN EN ISO 1461 — Feuerverzinkung; GEG — Gebäudeenergiegesetz, Bauteilnachweis
  • § 48b EStG — Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen; § 150a GewO — Auskunft aus dem Gewerbezentralregister; § 6 WRegG — Abfrage des Wettbewerbsregisters ab 30.000 Euro netto
  • Mindestlohngesetz; Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 — Vergabeverbot mit Russlandbezug; Bundestariftreuegesetz sowie die Vergabegesetze der Länder

Diese Texte sind eine unverbindliche Formulierungshilfe. Die Verantwortung für die Vergabeunterlagen, für die Auswahl und Gewichtung der Anforderungen und für deren Vereinbarkeit mit dem anwendbaren Vergaberecht liegt beim Auftraggeber. Eine Rechtsberatung ersetzen sie nicht.

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